EU-Taxonomieverordnung: »Keine Planungs- und Rechtssicherheit für Produktanbieter und Finanzberater«
»Während wir die weitere Konkretisierung der Ziele begrüßen, müssen wir leider feststellen, dass der Gesetzgeber die technischen Kriterien für die Ziele drei bis sechs bislang noch nicht definiert hat. Aktuell ist nur schwer festzustellen, ob Immobilienfonds die Umweltziele im Sinne der Taxonomie tatsächlich fördern. Diese generelle Salamischeiben-Taktik ist zu kritisieren, zumal damit keine Planungs- und Rechtssicherheit für Produktanbieter und Finanzberater besteht.«