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34f-Vermittler müssen keine Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen

Bis zuletzt waren sich die Rechtsexperten uneinig, ob §34f-Vermittler ab dem 02. August 2022 Nachhaltigkeitspräferenzen erfassen müssen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt reinen Tisch gemacht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einer Mitteilung an den VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. (VOTUM) bestätigt, dass 34f-Vermittler von der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Kunden befreit werden, die am 02. August 2022 in Kraft getreten wäre.

Das ist eine sehr gute Nachricht für alle 34f-Vermittler, die diese Botschaft mit großer Erleichterung aufnehmen dürften! 👍 Vielen Dank an VOTUM e.V., Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und kapital-markt intern für das unermüdliche Nachhaken bei den politischen Entscheidungsträgern. Hier wurde durch viel Einsatz und Herzblut ein drohender eklatanter Missstand gerade noch rechtzeitig korrigiert. 👏

👉 Mehr im Artikel von AssCompact.