34f-Vermittler müssen keine Nachhaltigkeitspräferenzen abfragen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in einer Mitteilung an den VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. (VOTUM) bestätigt, dass 34f-Vermittler von der Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Kunden befreit werden, die am 02. August 2022 in Kraft getreten wäre.
Das ist eine sehr gute Nachricht für alle 34f-Vermittler, die diese Botschaft mit großer Erleichterung aufnehmen dürften! 👍 Vielen Dank an VOTUM e.V., Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. und kapital-markt intern für das unermüdliche Nachhaken bei den politischen Entscheidungsträgern. Hier wurde durch viel Einsatz und Herzblut ein drohender eklatanter Missstand gerade noch rechtzeitig korrigiert. 👏
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