Mit dem KAGB Abkehr vom Provisionsdoping
Das KAGB verlangt den Initiatoren alles ab. Die hohen Regulierungsauflagen sind nur mit enormer Manpower und der Hilfe externer Spezialisten zu stemmen. Gleichzeitig explodieren die Kosten: Die überschlägigen Ausgaben für eine Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für alternative Investmentfonds liegen für Unternehmen je nach Größe bei bis zu drei Millionen Euro. Das hat der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) in einer Mitgliederbefragung ermittelt. »Der durch den Einsatz und für die Schulung des internen Personals, der Anpassung der EDV und für externe Berater entstandene Aufwand ist erheblich«, sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Der Kabinettsentwurf ging hingegen von einem Einmalaufwand zur Erfüllung der neuen bürokratischen Anforderungen nach dem KAGB von rund 180.000 Euro pro Unternehmen aus. Wer den Aufwand scheut, wird vom engmaschigen KAGB-Filter rigoros aussortiert. Die derzeitige Produktarmut ist zum Teil der allgemeinen Vorsicht der verbliebenen Initiatoren geschuldet wie die BaFin das KAGB zur Anwendung bringt. Nur zögerlich werden neue Angebote in das Genehmigungsverfahren eingebracht. Zu viele Anbieter wird es in Zukunft auch nicht geben. Hinzu kommt die Unsicherheit der Bundesbehörde in Bezug auf die Auslegung des neuen Gesetzes sowie eine personelle Überlastung, was wiederum in monatelangen Genehmigungsverfahren resultiert. Dass damit die Platzierungszahlen auf einen historischen Tiefststand eingebrochen sind, verwundert kaum. Die Tatsache, dass die Branche derzeit (noch) nicht die Sicherheit ausstrahlen kann, die ihr die gesetzliche Regulierung zukommen lässt, ist für den Markt prägend: Bis Ende April wurden lediglich zwei Publikumsfonds nach KAGB von der BaFin für den Vertrieb freigegeben. Das trifft insbesondere die knapp 12.000 Finanzdienstleister mit § 34f GewO-Zulassung hart, die sich auf den Vertrieb alternativer Investmentfonds vorbereitet und zum Teil spezialisiert haben.
Die gegenwärtige Durststrecke trägt nicht gerade zur Popularität des Beteiligungsmarktes bei – auch wenn Sachwertinvestments und insbesondere deutsche Immobilien gefragt sind wie niemals zuvor. Gefährlich wäre es insbesondere, wenn selbst nur einzelne Initiatoren wie in früheren Zeiten verstärktes Provisionsdoping betreiben, um Vertriebe frühzeitig an sich zu binden. Das wäre das absolut falsche Signal für Berater und Anleger: Abschlussprovisionen im zweistelligen Prozentbereich sind nicht selten ein Indikator für die mangelnde Qualität oder das hohe Risiko des Anlageproduktes. Die Lehren der Vergangenheit aus Fällen wie S&K sowie anderen Anlageskandalen sollten allen Marktteilnehmern Mahnmal genug sein. Seriöse Finanzprodukte müssen schon lange nicht mehr mit der Provisionsspritze in den Markt gedrückt werden. Das wissen integre Finanzanlagenberater, die ihren Kunden nach erfolgreicher Vermittlung weiterhin guten Gewissens begegnen wollen und deshalb zurecht skeptisch gegenüber Initiatoren sind, die sie mit hohen Abschlussprovisionen zu locken suchen.
Will die Branche Interessensidentität zwischen Anlegern, Beratern und Anbietern herstellen, so kann dies nur über ein Vergütungsmodell erfolgen, das den Berater auch am langfristigen Erfolg des Angebotes partizipieren lässt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aus unserer Sicht neben einer moderaten Abschlussprovision im einstelligen Prozentbereich eine jährliche Bestandsprovision sowie eine jährliche Gewinnbeteiligung erforderlich. PROJECT Investment fährt dieses sogenannte dreidimensionale Provisionsmodell bereits seit Beginn 2009 erfolgreich, auch wenn es anfangs belächelt wurde. Für den Fondszeichner greift eine Hurdle Rate, die wir in der Vergangenheit auf die Ergebnisse auf Objektebene vor Kosten vereinbart hatten. Für unsere neuen Fonds mit Einführung des KAGB definieren wir diese auf Fondsebene nach allen Kosten. Somit erhält das Management erst dann eine Gewinnbeteiligung, wenn die geplante Zielrendite pro Jahr am Ende der Fondslaufzeit für den Anleger auch wirklich überschritten wurde. Erst dann erhält PROJECT ein Fünftel der die Hurdle Rate übersteigenden Gewinne. Einen Teil davon geben wir an unsere Vermittler weiter. Allerdings jährlich im Vorschuss und pauschal auf das durchschnittlich investierte Kapital. Er nimmt so durch laufende Einnahmen an der Entwicklung teil, steht aber mit diesen Einnahmen nicht im Risiko. Sollte die Hurdle Rate nicht erreicht werden, garantiert PROJECT dem Vermittler dennoch diese Gewinnbeteiligung. Und sie geht nicht zu Lasten der Fondskosten, sondern wird von PROJECT getragen. Die derzeitige Umbruchphase bietet neben anfänglichen Stresspotentialen immense Chancen. Sie sollte genutzt werden, um die Zukunft der Branche durch ein für alle Beteiligten Interessensidentität herstellendes Vergütungssystem langfristig erfolgreich zu gestalten.

Alexander Schlichting
Finanzkaufmann · Jahrgang 1975
Vorstandsvorsitzender PROJECT Beteiligungen AG
Geschäftsführender Gesellschafter PROJECT Vermittlungs GmbH
Im Frühjahr 2007 übernahm der Finanzkaufmann als erster Vertriebsdirektor der PROJECT Vermittlungs GmbH den bundesweiten Aufbau der Vertriebsgesellschaft. Mit der anschließenden Übernahme der Gesamtleitung des Maklervertriebes beeinflusste er maßgeblich die positive Entwicklung des Unternehmens.
Im Juni 2009 trat er in die Geschäftsführung der PROJECT Vermittlungs GmbH ein und verantwortet seitdem den Publikumsvertrieb. Im Januar 2012 übernahm er Gesellschaftsanteile an der PVG sowie die Gesamtvertriebsverantwortung. Mit Wirkung zum 26.10.2020 ist Alexander Schlichting zum Vorstandsvorsitzenden der PROJECT Beteiligungen AG ernannt worden.