Noch sind erst wenige Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) nach neuem Recht von der BaFiN zugelassen worden – die Bezeichnung für einen in Deutschland ansässigen AIFM (Alternative Investment Fund Manager) nach dem neuen KAGB. Vorreiter war die Hanseatische, die zukünftig für IMMAC und Deutsche Fondsvermögen nach dem KAGB regulierte AIF auflegen wird.